Flugmedizinische Untersuchungen in Bad Wünnenberg

Dr. Bandorski ist als flugmedizinischer Sachverständiger Klasse 2 (Privatluftfahrzeugführer) zugelassen und führt die Flugtauglichkeitsuntersuchungen für die PPL- und LAPL-Lizenz vor Ort in unserer Praxis durch. Falls Sie Fragen hierzu haben, beantworten wir diese gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

LBA-Meldung bezüglich der Folgen der Corona-Pandemie für Tauglichkeitszeugnisse:

„2. Für Tauglichkeitszeugnisse, die der Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes unterliegen und die nicht zeitgerecht verlängert werden können, gilt:

Die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse 1, Klasse 2 und LAPL nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, deren Gültigkeitsdauer zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.07.2020 endet, wird über das jeweilige Ablaufdatum hinaus um 4 Monate verlängert, sofern keine Einschränkungen (mit Ausnahme der Auflagen VML, VNL und VDL) bestehen“

Leistungsumfang für folgende Tauglichkeitsklassen:

Tauglichkeitsklasse 2

· Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)

· Führer von Hubschraubern (PPLH)

· Führer von Segelflugzeugen (SPL)

· Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)

· Luftsportgeräteführer (Tandem-Fallschirmspringer / Tandem-Paraglider u.a.)

· Ultraleichtpiloten

· Parabelflüge

Light Aircraft Pilot Licence „LAPL“

· LAPL (A) (Aeroplane)

· LAPL (H) (Hubschrauber)

· LAPL (S) (Segelflugzeug)

· LAPL (B) (Ballon)

Bei der Erstuntersuchung analysieren wir die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am privaten Luftverkehr besonders gründlich – bei den folgenden Nachkontrollen in altersabhängigem Turnus können je nach individuellem Gesundheitszustand einige Bestandteile der Untersuchung entfallen.

PPL- und LAPL-Lizenz

Die medizinischen Untersuchungen für die LAPL-Lizenz sind weniger umfangreich als diejenigen für die übergeordnete Klasse PPL. Als Privatluftfahrzeugführer (PPL-Lizenz) bzw. als Privatluftfahrzeugführer für Leichtflugzeuge (LAPL-Lizenz) sind Sie bei uns in guten Händen,

wenn es um die Untersuchung Ihrer medizinischen Flugtauglichkeit geht.

Kosten

Die Kosten für die Tauglichkeitsuntersuchung werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) zzgl. 16% MwSt berechnet.

Der Aufwand jeder Untersuchung ist von den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen individuellen Gesundheitssituation abhängig. Beispielsweise sind Erstuntersuchungen natürlich umfangreicher als Folgeuntersuchungen. Gerne informieren wir Sie darüber in einem ausführlichen Gespräch.

Kostenerstattung für Sportpiloten

Gut zu wissen: Da Herr Dr. Bandorski anerkannter Sportmediziner ist, können Sportpiloten bei einigen Krankenkassen Ihre Kosten für eine fliegerärztliche Untersuchung bis max. 150€ rückerstatten lassen.

Bitte bringen Sie zur Flugtauglichkeits­untersuchung folgende Dokumente mit:

· Ausgefüllter Antrag Hier klicken

· Medizinische Befunde

· Personalausweis oder Reisepass

· Derzeit gültige Fluglizenz

· Letztes Medical Flugbuch mit eingetragenen Flugzeiten, Gesamtzeiten und Flugstunden

LBA Datenversand (EMPIC-EAP)

Der ausgefüllte Antrag zur Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses wird seit Januar 2020 schon vor Ausstellung durch den entsprechenden Arzt an das LBA übermittelt. Deshalb bitten wir Sie, diesen Antrag unbedingt fehlerfrei ausfüllen und möglichst schon fertig zur Untersuchung mitzubringen. Seit April 2018 werden sämtliche flugmedizinischen Daten vom Fliegerarzt direkt online auf dem zentralen Server des Luftfahrt-Bundesamtes eingegeben und dort gespeichert. Insbesondere in Fällen von zeitlicher Untauglichkeit und deren Aufhebung werden diese vom Fliegerarzt sofort an das LBA übermittelt. Somit sind medizinische Daten auf den Tag genau vom LBA einsehbar und können jederzeit bearbeitet werden. Die Bedingungen zeitlicher Untauglichkeit können Sie in der Kurzfassung auf der Rückseite des Tauglichkeitszeugnisses nachlesen, die ausführliche Variante finden Sie auf der Website des LBA.

Bitte beachten Sie den Umstand, dass die Dateneingabe und Übermittlung der Tauglichkeitsbescheinigungen nun online geschieht, weshalb diese nicht mehr am Untersuchungstag selbst ausgestellt werden können. Möglicherweise kommt es zu längeren zeitlichen Verzögerungen bei der Ausstellung der Tauglichkeitszeugnisse, darum raten wir, Anträge frühzeitig im Rahmen der 45-Tage-Regel zu stellen.

Datenschutz gegenüber dem LBA

Seit Juli 2016 ist die Pseudonymisierung von medizinischen Daten und damit der Schutz der Pilotendaten gegenüber dem LBA aufgehoben. Alle medizinischen Daten des Bewerbers werden seither für alle Verfahren inklusive ärztlicher Konsultationen, Verweisungen sowie Zweitüberprüfungen mit den Pilotendaten an das LBA übermittelt.

Beratung und Termine

Melden Sie sich unter der Rufnummer 02957 – 985 607 oder nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe, um einen Termin für Flugtauglichkeitsuntersuchungen in Bad Wünnenberg zu vereinbaren – wir freuen uns darauf, Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen für den Flugverkehr kompetent zu analysieren.